AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Public Relations Verband Austria („AGB“) 

Die Teilnahme an Veranstaltungen des Public Relations Verband Austria (PRVA) unterliegt den nachfolgenden AGB. Diese werden mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung vom Kunden anerkannt. 

1. Geltungsbereich / Allgemeines 

1.1 Die folgenden AGB gelten für Business to Business (B2B) Veranstaltungen des Public Relations Verband Austria (im Folgenden: PRVA) für die Teilnahme an Kongressen, Tagungen, Seminaren, PRofi-Treffs, Round Tables und Awards (im Folgenden: Veranstaltungen). Solche Veranstaltungen werden teils als Präsenzveranstaltung, teils ausschließlich online oder in Form eines Hybridmodells angeboten. Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (im Folgenden: Kunde). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung. 

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, deren Miteinbeziehung wird vom PRVA schriftlich bestätigt. 

1.3 Die Abwicklung des Kartenverkaufs für kostenpflichtige Veranstaltungen erfolgt zum Teil über vom PRVA beauftragte Vertriebspartner (im Folgenden: Vertriebspartner). Deren allgemeine Geschäftsbedingungen gelten hinsichtlich der Vermittlung des Kartenkaufs ergänzend zu diesen. 

2. Anmeldung/Vertragsschluss 

2.1 Informationen des PRVA über Veranstaltungen und die dargestellten Preise stellen eine bloße Aufforderung zur Anbotstellung dar. Eine über die Homepage des PRVA erfolgte Voranmeldung zu Veranstaltungen oder dem Informationsservice des PRVA ist nicht verbindlich und kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. 

2.2 Die Anmeldung zu Veranstaltungen muss schriftlich unter Verwendung des jeweiligen Anmeldeformulars per E-Mail oder Online erfolgen und innerhalb der ggf. genannten Frist beim PRVA eingehen. Anmeldungen gelten mit Eingang beim PRVA als verbindliches Vertragsangebot. Der Zugang einer Online-Anmeldung wird durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden bestätigt [und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt mit Absenden und Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail beim Kunden zustande. 

2.3 Mit der Bestellung von Karten für kostenpflichtige Veranstaltungen des PRVA bei Vertriebspartnern sowie über einen von Vertriebspartnern zur Verfügung gestellten Kartenverkauf erklärt der Kunde auch sein Angebot auf Abschluss eines Vertrags mit dem PRVA. In diesen Fällen wird die Bestellung direkt vom Vertriebspartner bearbeitet. Der Vertrag mit dem PRVA kommt erst zustande, wenn der Vertriebspartner auch mit Wirkung für den PRVA das Angebot des Kunden annimmt. Dies erfolgt entweder durch ausdrückliche Annahme oder Übergabe/Zurverfügungstellung der Karten für die entsprechende Veranstaltung. 

2.4 Vertragspartner des PRVA ist stets der Kunde, der die Anmeldung vorgenommen hat. Wird die Anmeldung durch einen Dritten vorgenommen und ist dieser auch als Rechnungsempfänger benannt, so gilt der anmeldende Dritte als Vertragspartner. 

2.5 Bestellungen/Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sollten bestimmte Auswahlkriterien oder Zugangsvoraussetzungen für den Besuch der gewünschten Veranstaltung bestehen, bleiben diese davon unberührt. 

3. Zahlungsbedingungen 

3.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung des PRVA verpflichtet zur Zahlung des angegebenen Preises. Alle angegebenen Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer., außer wenn anders angegeben. 

3.2 Bei Erwerb einer Karte für eine Veranstaltung des PRVA direkt bei diesem stellt der PRVA den vertraglich vereinbarten Preis in der Regel direkt nach dem Vertragsabschluss in Rechnung. Der Kunde hat diesen Preis – soweit nicht anders angegeben – nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen, bei späterer Anmeldung bis zum Veranstaltungsbeginn, unter der Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen. 

3.3 Bei Erwerb einer Karte für eine Veranstaltung des PRVA über einen Vertriebspartner sowie über einen von Vertriebspartnern zur Verfügung gestellten Kartenverkauf erhält die Karte erst mit vollständiger Bezahlung an den jeweiligen Vertriebspartner ihre Gültigkeit. Der Versand bzw die sonstige Zurverfügungstellung der Karten erfolgt ausschließlich durch den Vertriebspartner zu dessen jeweiligen Konditionen. 

4. Stornierungen, Rücktritt und Kündigung, Umbuchung 

4.1 Der Vertragsrücktritt, Umtausch und die Stornierung von erworbenen Karten ist, sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder der Kunde aufgrund einer (COVID-) Erkrankung, Reisewarnung oder einer angeordneten Quarantäne nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, ausgeschlossen. 

4.2 Erworbene Karten dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Ein unautorisierter Weiterverkauf von Karten an Dritte ist unzulässig. 

5. Absage von Veranstaltungen / Änderungen 

5.1 Der PRVA behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und / oder zeitlich zu verlegen, online abzuhalten oder abzusagen oder ersatzweise andere Referenten einzusetzen. Das gilt insbesondere bei nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, dem kurzfristigen Ausfall von Referenten, höherer Gewalt oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen, die nicht unmittelbar vom PRVA zu vertreten sind. 

5.2 Der PRVA behält sich vor, den Veranstaltungsablauf zu verändern. Dies berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Teilnahmeentgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 

5.3 Zu einem Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder anderen Schäden ist der PRVA in diesen Fällen nur verpflichtet, sofern ein grobes Verschulden vorliegt. Ist eine Verlegung für den Kunden nicht zumutbar, ist er berechtigt, seine Buchung kostenfrei zu stornieren. Wird eine Veranstaltung durch den PRVA ersatzlos abgesagt, wird er dem Kunden das hierfür gezahlte Entgelt rückerstatten.

6. Haftung 

6.1 Der PRVA haftet nicht für Schäden der Kunden, außer wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines Vertreters des PRVA oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt. 

6.2 Schadenersatzansprüche gegen den PRVA sind bei sonstiger Verjährung binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, jedenfalls aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär-)Schadens, geltend zu machen. 

7. Urheberrecht / Nutzungsrechte 

Alle Materialien, verwendete Software und sonstigen Inhalte der Veranstaltungen des PRVA sind urheberrechtlich geschützt. Alle angebotenen Inhalte und Materialien dürfen ausschließlich von den angemeldeten Kunden zum eigenen Gebrauch genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung durch den Kunden ist untersagt. Jede Weitergabe von Inhalten und Materialien an Dritte, deren nicht autorisierter Download oder das Abfilmen der Veranstaltungen ist ohne schriftliche Genehmigung des PRVA unzulässig. 

8. Schlussbestimmungen 

8.1 Auf sämtliche mit dem Kunden geschlossenen Verträge und etwaige Streitigkeiten in diesem Zusammenhang ist ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen, anzuwenden. 

8.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Wien. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem PRVA und dem Kunden ist das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht. 

8.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Parteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. 

8.4 Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. 

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